Kündigung vom Vermieter - Was tun?

Eine Kündigung der Wohnung ist ein Schock. Aber: Vermieter können nicht einfach so kündigen! Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie haben.

Erstmal durchatmen!

Als Mieter sind Sie gut geschützt. Viele Kündigungen sind unwirksam oder anfechtbar. Lesen Sie in Ruhe weiter und holen Sie sich Hilfe.

Wann darf der Vermieter überhaupt kündigen?

Der Vermieter braucht einen gesetzlich anerkannten Grund. "Ich will die Wohnung anders nutzen" reicht nicht!

Eigenbedarf

Der häufigste Kündigungsgrund

Was bedeutet das?

Der Vermieter (oder enge Familienangehörige) will selbst in die Wohnung einziehen.

Für wen gilt Eigenbedarf?

  • • Der Vermieter selbst
  • • Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel
  • • Geschwister
  • • Schwiegereltern (umstritten)
  • • Nichten, Neffen (nur in Ausnahmefällen)

Vorsicht: Oft ist Eigenbedarf vorgeschoben!

Der Vermieter muss den Eigenbedarf konkret begründen. "Vielleicht zieht mein Sohn ein" reicht nicht. Wenn nach Ihrem Auszug renoviert und teurer vermietet wird, war es vermutlich Betrug.

Vertragsverletzung

Sie haben gegen den Mietvertrag verstoßen

Mögliche Gründe:

  • Mietrückstand: Sie haben 2+ Monate nicht gezahlt
  • Störung Hausfrieden: Massive, wiederholte Lärmbelästigung
  • Unbefugte Untervermietung: Jemand wohnt mit, ohne Erlaubnis
  • Verwahrlosung: Die Wohnung wird massiv beschädigt

Ihr Recht:

Bei Mietrückständen: Wenn Sie innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Kündigung alles nachzahlen, wird die Kündigung unwirksam! (Schonfrist-Regelung)

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange Sie schon in der Wohnung wohnen:

WohndauerKündigungsfrist
Bis 5 Jahre3 Monate
5 bis 8 Jahre6 Monate
Über 8 Jahre9 Monate

Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats eingehen, damit dieser Monat noch zählt.

Widerspruch gegen die Kündigung

Sie können Widerspruch einlegen, wenn der Auszug für Sie eine besondere Härte bedeuten würde (§ 574 BGB):

Hohes Alter oder Krankheit
Schwangerschaft
Schulpflichtige Kinder (Schulwechsel)
Keine bezahlbare Ersatzwohnung zu finden
Lange Wohndauer in der Wohnung

Frist beachten: Der Widerspruch muss spätestens 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Vermieter sein!

Was Sie jetzt tun sollten

1

Ruhe bewahren

Nicht überstürzt handeln. Sie haben Zeit.

2

Kündigung prüfen lassen

Mieterverein, Rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale

3

Fristen notieren

Wann endet die Kündigungsfrist? Wann müssen Sie widersprechen?

4

Nicht einfach ausziehen

Solange Sie nicht gerichtlich verurteilt werden, müssen Sie nicht gehen!

Wo Sie Hilfe bekommen

Mieterverein

Rechtliche Beratung und Hilfe bei Kündigungen. Mitgliedschaft ca. 50-100€/Jahr.

Rechtsanwalt Mietrecht

Bei Rechtsschutzversicherung oft kostenlos. Erstberatung ca. 50-100€.

Sie verstehen die Kündigung nicht?

Schicken Sie uns die Kündigung per E-Mail. Wir erklären Ihnen, was darin steht und ob sie wirksam ist.

Kündigung per E-Mail schicken

Weitere Hilfe-Seiten