Mieterhöhung erhalten
Ist die Erhöhung rechtens? Was können Sie tun?
Wichtig: Nicht automatisch gültig!
Bei einer Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete müssen Sie aktiv zustimmen. Ohne Ihre Zustimmung gilt die alte Miete weiter.
Wann darf der Vermieter erhöhen?
- Anpassung an Mietspiegel: Wenn Ihre Miete unter dem Durchschnitt liegt
- Nach Modernisierung: Max. 8% der Kosten auf Jahresmiete umlegen
- Indexmiete: Wenn im Vertrag vereinbart, steigt mit Inflation
- Staffelmiete: Wenn im Vertrag feste Erhöhungen stehen
Die wichtigsten Grenzen
Kappungsgrenze
Max. 20% Erhöhung innerhalb von 3 Jahren
In manchen Städten nur 15% (angespannter Wohnungsmarkt)
Sperrfrist
Mind. 15 Monate nach letzter Erhöhung (oder Einzug)
Ortsübliche Vergleichsmiete
Miete darf nicht über Mietspiegel-Wert steigen
Was muss im Schreiben stehen?
- Schriftform (Brief, nicht nur mündlich)
- Begründung (Mietspiegel, Vergleichswohnungen, Gutachten)
- Berechnung der neuen Miete
- Hinweis auf Zustimmungsfrist
Wann ist die Erhöhung unwirksam?
- • Sperrfrist nicht eingehalten (15 Monate)
- • Kappungsgrenze überschritten (20% in 3 Jahren)
- • Keine oder falsche Begründung
- • Erhöhung über Mietspiegel hinaus
- • Formfehler (z.B. nicht alle Vermieter unterschrieben)
Was kann ich tun?
1
Prüfen
Ist die Erhöhung formal korrekt? Stimmt die Berechnung?
2
Mietspiegel prüfen
Liegt Ihre Wohnung wirklich unter dem Durchschnitt?
3
Frist beachten
Sie haben 2 Monate Zeit zu reagieren
4
Teilweise zustimmen
Sie können auch nur einem Teil zustimmen