Mieterhöhung erhalten

Ist die Erhöhung rechtens? Was können Sie tun?

Wichtig: Nicht automatisch gültig!

Bei einer Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete müssen Sie aktiv zustimmen. Ohne Ihre Zustimmung gilt die alte Miete weiter.

Wann darf der Vermieter erhöhen?

  • Anpassung an Mietspiegel: Wenn Ihre Miete unter dem Durchschnitt liegt
  • Nach Modernisierung: Max. 8% der Kosten auf Jahresmiete umlegen
  • Indexmiete: Wenn im Vertrag vereinbart, steigt mit Inflation
  • Staffelmiete: Wenn im Vertrag feste Erhöhungen stehen

Die wichtigsten Grenzen

Kappungsgrenze

Max. 20% Erhöhung innerhalb von 3 Jahren

In manchen Städten nur 15% (angespannter Wohnungsmarkt)

Sperrfrist

Mind. 15 Monate nach letzter Erhöhung (oder Einzug)

Ortsübliche Vergleichsmiete

Miete darf nicht über Mietspiegel-Wert steigen

Was muss im Schreiben stehen?

  • Schriftform (Brief, nicht nur mündlich)
  • Begründung (Mietspiegel, Vergleichswohnungen, Gutachten)
  • Berechnung der neuen Miete
  • Hinweis auf Zustimmungsfrist

Wann ist die Erhöhung unwirksam?

  • • Sperrfrist nicht eingehalten (15 Monate)
  • • Kappungsgrenze überschritten (20% in 3 Jahren)
  • • Keine oder falsche Begründung
  • • Erhöhung über Mietspiegel hinaus
  • • Formfehler (z.B. nicht alle Vermieter unterschrieben)

Was kann ich tun?

1

Prüfen

Ist die Erhöhung formal korrekt? Stimmt die Berechnung?

2

Mietspiegel prüfen

Liegt Ihre Wohnung wirklich unter dem Durchschnitt?

3

Frist beachten

Sie haben 2 Monate Zeit zu reagieren

4

Teilweise zustimmen

Sie können auch nur einem Teil zustimmen

Mieterhöhung erhalten?

Wir prüfen, ob die Erhöhung rechtens ist.

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