GEZ / Rundfunkbeitrag - Was Sie wissen müssen
Post vom "Beitragsservice" bekommen? Hier erfahren Sie, was der Rundfunkbeitrag ist, wer ihn zahlen muss und wie Sie sich befreien lassen können.
Was ist der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag (früher "GEZ-Gebühr") finanziert ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er beträgt aktuell 18,36 Euro pro Monat (55,08 Euro pro Quartal).
Wer muss zahlen?
Häufige Schreiben vom Beitragsservice
Aufforderung zur Anmeldung
Sie sind neu eingezogen
Was bedeutet das?
Der Beitragsservice hat erfahren, dass Sie in eine neue Wohnung gezogen sind. Er fordert Sie auf, sich anzumelden - oder nachzuweisen, dass jemand anderes in Ihrer Wohnung schon zahlt.
Was tun?
- • Wenn Sie alleine wohnen: Anmelden unter rundfunkbeitrag.de
- • Wenn Sie bei jemandem wohnen, der schon zahlt: Mitbewohner-Erklärung ausfüllen
- • Wenn Sie befreit sind: Befreiungsbescheid einschicken
Mahnung / Zahlungsaufforderung
Sie haben nicht gezahlt
Was bedeutet das?
Der Beitragsservice mahnt offene Beiträge an. Zusätzlich fallen Säumniszuschläge an (8 Euro pro rückständigem Quartal).
Wichtig:
Ignorieren Sie die Mahnung nicht! Der Beitragsservice kann Vollstreckung einleiten (Gerichtsvollzieher, Kontopfändung). Das wird dann noch teurer.
Was tun bei Zahlungsproblemen?
Rufen Sie den Beitragsservice an (01806 999 555 10) und fragen nach Ratenzahlung. Das ist oft möglich!
Festsetzungsbescheid
Offizieller Bescheid über Schulden
Was ist das?
Ein Festsetzungsbescheid ist ein offizieller Verwaltungsakt. Er setzt die Schulden verbindlich fest. Das ist der letzte Schritt vor der Vollstreckung.
Widerspruch möglich:
Sie haben 1 Monat Zeit für Widerspruch. Aber: Sie müssen trotzdem erstmal zahlen, es sei denn, Sie beantragen "Aussetzung der Vollziehung".
Wer kann sich befreien lassen?
Komplette Befreiung möglich für:
- Empfänger von Bürgergeld (früher Hartz IV)
- Empfänger von Sozialhilfe / Grundsicherung
- BAföG-Empfänger (Studenten)
- Asylbewerberleistungen
- Taubblinde Menschen
Ermäßigung auf 6,12 Euro möglich für:
- Menschen mit Schwerbehinderung (Merkzeichen RF)
- Blinde oder stark sehbehinderte Menschen
- Gehörlose oder stark hörgeschädigte Menschen
So beantragen Sie Befreiung: Antrag online auf rundfunkbeitrag.de oder per Post. Sie brauchen einen aktuellen Bescheid (z.B. Bürgergeld-Bescheid) als Nachweis.
Härtefall-Antrag
Wenn Sie keine staatlichen Leistungen bekommen, aber trotzdem wenig Geld haben, können Sie einen Härtefall-Antrag stellen.
Voraussetzung: Ihr Einkommen liegt nur knapp über dem Sozialhilfesatz. Nachweis: Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Mietvertrag etc.
Häufige Irrtümer
"Ich habe keinen Fernseher, also muss ich nicht zahlen"
Falsch! Der Beitrag ist pro Wohnung, nicht pro Gerät.
"Ich schaue nur Netflix/YouTube"
Falsch! Spielt keine Rolle - der Beitrag ist trotzdem fällig.
"Ich ignoriere die Briefe, dann passiert nichts"
Falsch! Es kommen Mahngebühren, dann Vollstreckung.
"In einer WG zahlt nur einer"
Richtig! Pro Wohnung zahlt nur eine Person.
Kontakt zum Beitragsservice
Telefon
01806 999 555 10
(20 Cent/Anruf aus dem Festnetz)
Online
Sie verstehen das Schreiben nicht?
Schicken Sie uns den Brief per E-Mail. Wir erklären Ihnen, was der Beitragsservice will und was Sie tun sollten.
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