GEZ / Rundfunkbeitrag - Was Sie wissen müssen

Post vom "Beitragsservice" bekommen? Hier erfahren Sie, was der Rundfunkbeitrag ist, wer ihn zahlen muss und wie Sie sich befreien lassen können.

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag (früher "GEZ-Gebühr") finanziert ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er beträgt aktuell 18,36 Euro pro Monat (55,08 Euro pro Quartal).

Pro Wohnung muss gezahlt werden - nicht pro Person und nicht pro Fernseher/Radio. Egal wie viele Leute in der Wohnung leben.

Wer muss zahlen?

Jeder Haushalt (Wohnung) zahlt einmal - auch wenn mehrere Personen dort wohnen
Mieter oder Eigentümer - wer dort gemeldet ist, ist zahlungspflichtig
Auch wenn Sie keinen Fernseher haben - der Beitrag ist trotzdem fällig

Häufige Schreiben vom Beitragsservice

Aufforderung zur Anmeldung

Sie sind neu eingezogen

Was bedeutet das?

Der Beitragsservice hat erfahren, dass Sie in eine neue Wohnung gezogen sind. Er fordert Sie auf, sich anzumelden - oder nachzuweisen, dass jemand anderes in Ihrer Wohnung schon zahlt.

Was tun?

  • • Wenn Sie alleine wohnen: Anmelden unter rundfunkbeitrag.de
  • • Wenn Sie bei jemandem wohnen, der schon zahlt: Mitbewohner-Erklärung ausfüllen
  • • Wenn Sie befreit sind: Befreiungsbescheid einschicken

Mahnung / Zahlungsaufforderung

Sie haben nicht gezahlt

Was bedeutet das?

Der Beitragsservice mahnt offene Beiträge an. Zusätzlich fallen Säumniszuschläge an (8 Euro pro rückständigem Quartal).

Wichtig:

Ignorieren Sie die Mahnung nicht! Der Beitragsservice kann Vollstreckung einleiten (Gerichtsvollzieher, Kontopfändung). Das wird dann noch teurer.

Was tun bei Zahlungsproblemen?

Rufen Sie den Beitragsservice an (01806 999 555 10) und fragen nach Ratenzahlung. Das ist oft möglich!

Festsetzungsbescheid

Offizieller Bescheid über Schulden

Was ist das?

Ein Festsetzungsbescheid ist ein offizieller Verwaltungsakt. Er setzt die Schulden verbindlich fest. Das ist der letzte Schritt vor der Vollstreckung.

Widerspruch möglich:

Sie haben 1 Monat Zeit für Widerspruch. Aber: Sie müssen trotzdem erstmal zahlen, es sei denn, Sie beantragen "Aussetzung der Vollziehung".

Wer kann sich befreien lassen?

Komplette Befreiung möglich für:

  • Empfänger von Bürgergeld (früher Hartz IV)
  • Empfänger von Sozialhilfe / Grundsicherung
  • BAföG-Empfänger (Studenten)
  • Asylbewerberleistungen
  • Taubblinde Menschen

Ermäßigung auf 6,12 Euro möglich für:

  • Menschen mit Schwerbehinderung (Merkzeichen RF)
  • Blinde oder stark sehbehinderte Menschen
  • Gehörlose oder stark hörgeschädigte Menschen

So beantragen Sie Befreiung: Antrag online auf rundfunkbeitrag.de oder per Post. Sie brauchen einen aktuellen Bescheid (z.B. Bürgergeld-Bescheid) als Nachweis.

Härtefall-Antrag

Wenn Sie keine staatlichen Leistungen bekommen, aber trotzdem wenig Geld haben, können Sie einen Härtefall-Antrag stellen.

Voraussetzung: Ihr Einkommen liegt nur knapp über dem Sozialhilfesatz. Nachweis: Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Mietvertrag etc.

Häufige Irrtümer

"Ich habe keinen Fernseher, also muss ich nicht zahlen"

Falsch! Der Beitrag ist pro Wohnung, nicht pro Gerät.

"Ich schaue nur Netflix/YouTube"

Falsch! Spielt keine Rolle - der Beitrag ist trotzdem fällig.

"Ich ignoriere die Briefe, dann passiert nichts"

Falsch! Es kommen Mahngebühren, dann Vollstreckung.

"In einer WG zahlt nur einer"

Richtig! Pro Wohnung zahlt nur eine Person.

Kontakt zum Beitragsservice

Telefon

01806 999 555 10

(20 Cent/Anruf aus dem Festnetz)

Sie verstehen das Schreiben nicht?

Schicken Sie uns den Brief per E-Mail. Wir erklären Ihnen, was der Beitragsservice will und was Sie tun sollten.

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