Garantie & Gewährleistung
Etwas ist kaputt gegangen? Sie haben Rechte! Wir erklären den Unterschied.
Der wichtigste Unterschied
Gewährleistung
- • Gesetzlich vorgeschrieben
- • Immer 2 Jahre ab Kauf
- • Vom Händler, bei dem Sie gekauft haben
- • Kann nicht ausgeschlossen werden
Garantie
- • Freiwillig vom Hersteller
- • Dauer frei wählbar (oft 1-3 Jahre)
- • Direkt beim Hersteller
- • Zusätzlich zur Gewährleistung
Die 2-Jahres-Regel
Bei der Gewährleistung gibt es eine wichtige Regel:
Erste 12 Monate: Der Händler muss beweisen, dass das Produkt bei Kauf in Ordnung war
Nach 12 Monaten: Sie müssen beweisen, dass der Fehler von Anfang an da war
Tipp: Reklamieren Sie möglichst in den ersten 12 Monaten - dann ist es einfacher!
Was können Sie verlangen?
1. Reparatur oder Austausch
Sie haben die Wahl: Der Händler muss reparieren ODER ein neues Produkt geben.
2. Preis mindern
Wenn Reparatur/Austausch nicht klappt: Sie können einen Teil des Geldes zurückverlangen.
3. Geld komplett zurück
Wenn nichts hilft: Sie können vom Kauf zurücktreten.
So reklamieren Sie richtig
Kassenbon aufbewahren
Als Beweis für den Kauf. Kontoauszug geht auch!
An den Händler wenden
Nicht an den Hersteller - der Händler ist Ihr Ansprechpartner
Schriftlich reklamieren
Per E-Mail mit Fotos vom Defekt
Frist setzen
Geben Sie dem Händler 2 Wochen Zeit
Das darf der Händler NICHT
- • "Wenden Sie sich an den Hersteller" - Nein, der Händler ist zuständig!
- • "Die Garantie ist abgelaufen" - Gewährleistung gilt trotzdem 2 Jahre
- • "Ohne Originalverpackung keine Rückgabe" - Stimmt nicht
- • "Sie müssen die Reparaturkosten zahlen" - Bei Gewährleistung nicht