Garantie & Gewährleistung

Etwas ist kaputt gegangen? Sie haben Rechte! Wir erklären den Unterschied.

Der wichtigste Unterschied

Gewährleistung

  • Gesetzlich vorgeschrieben
  • • Immer 2 Jahre ab Kauf
  • • Vom Händler, bei dem Sie gekauft haben
  • • Kann nicht ausgeschlossen werden

Garantie

  • Freiwillig vom Hersteller
  • • Dauer frei wählbar (oft 1-3 Jahre)
  • • Direkt beim Hersteller
  • • Zusätzlich zur Gewährleistung

Die 2-Jahres-Regel

Bei der Gewährleistung gibt es eine wichtige Regel:

Erste 12 Monate: Der Händler muss beweisen, dass das Produkt bei Kauf in Ordnung war

Nach 12 Monaten: Sie müssen beweisen, dass der Fehler von Anfang an da war

Tipp: Reklamieren Sie möglichst in den ersten 12 Monaten - dann ist es einfacher!

Was können Sie verlangen?

1. Reparatur oder Austausch

Sie haben die Wahl: Der Händler muss reparieren ODER ein neues Produkt geben.

2. Preis mindern

Wenn Reparatur/Austausch nicht klappt: Sie können einen Teil des Geldes zurückverlangen.

3. Geld komplett zurück

Wenn nichts hilft: Sie können vom Kauf zurücktreten.

So reklamieren Sie richtig

1

Kassenbon aufbewahren

Als Beweis für den Kauf. Kontoauszug geht auch!

2

An den Händler wenden

Nicht an den Hersteller - der Händler ist Ihr Ansprechpartner

3

Schriftlich reklamieren

Per E-Mail mit Fotos vom Defekt

4

Frist setzen

Geben Sie dem Händler 2 Wochen Zeit

Das darf der Händler NICHT

  • "Wenden Sie sich an den Hersteller" - Nein, der Händler ist zuständig!
  • "Die Garantie ist abgelaufen" - Gewährleistung gilt trotzdem 2 Jahre
  • "Ohne Originalverpackung keine Rückgabe" - Stimmt nicht
  • "Sie müssen die Reparaturkosten zahlen" - Bei Gewährleistung nicht

Händler weigert sich?

Wir helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.

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