Krankschreibung - Ihre Rechte

Was Sie bei Krankheit beachten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sofort melden: Arbeitgeber am 1. Krankheitstag informieren
  • Ab Tag 4: Attest (AU) vom Arzt (oder wie im Vertrag)
  • 6 Wochen: Voller Lohn vom Arbeitgeber
  • Danach: Krankengeld von der Krankenkasse

Wann muss ich was tun?

1

Tag 1: Arbeitgeber informieren

Anruf, E-Mail oder SMS - am besten vor Arbeitsbeginn. Sie müssen NICHT sagen, was Sie haben!

2

Tag 1-3: Kein Attest nötig (normalerweise)

Aber: Manche Arbeitsverträge verlangen Attest ab Tag 1!

3

Ab Tag 4: Attest vom Arzt

Die AU-Bescheinigung wird digital an die Krankenkasse geschickt.

4

Länger krank: Folge-AU holen

Spätestens am letzten Tag der alten AU zum Arzt.

Elektronische AU (eAU)

  • Seit 2023: Arbeitgeber holt AU digital bei der Krankenkasse ab
  • Sie müssen keine Papier-AU mehr abgeben
  • Aber: Trotzdem Arbeitgeber informieren!
  • Tipp: Selbst nachfragen ob AU angekommen ist

Wie lange bekomme ich Geld?

Woche 1-6: Lohnfortzahlung

Voller Lohn vom Arbeitgeber (wenn Sie mind. 4 Wochen dort arbeiten)

Ab Woche 7: Krankengeld

Ca. 70% vom Brutto, max. 90% vom Netto. Von der Krankenkasse.

Maximum: 78 Wochen

Für die gleiche Krankheit innerhalb von 3 Jahren.

Was Sie NICHT müssen

  • • Dem Arbeitgeber sagen, was Sie haben
  • • Im Bett bleiben (außer der Arzt sagt es)
  • • Zuhause bleiben (Einkaufen, Spazieren erlaubt)
  • • Ans Telefon gehen wenn der Chef anruft

Vorsicht: Das kann Probleme machen

  • Zu spät melden: Abmahnung möglich
  • Party machen: Wenn es die Genesung verzögert
  • Arbeiten gehen: Trotz Krankschreibung woanders arbeiten
  • Urlaub machen: Ohne Genehmigung vom Arzt

Probleme mit der Krankschreibung?

Wir helfen Ihnen weiter.

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