Krankschreibung - Ihre Rechte
Was Sie bei Krankheit beachten müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- • Sofort melden: Arbeitgeber am 1. Krankheitstag informieren
- • Ab Tag 4: Attest (AU) vom Arzt (oder wie im Vertrag)
- • 6 Wochen: Voller Lohn vom Arbeitgeber
- • Danach: Krankengeld von der Krankenkasse
Wann muss ich was tun?
1
Tag 1: Arbeitgeber informieren
Anruf, E-Mail oder SMS - am besten vor Arbeitsbeginn. Sie müssen NICHT sagen, was Sie haben!
2
Tag 1-3: Kein Attest nötig (normalerweise)
Aber: Manche Arbeitsverträge verlangen Attest ab Tag 1!
3
Ab Tag 4: Attest vom Arzt
Die AU-Bescheinigung wird digital an die Krankenkasse geschickt.
4
Länger krank: Folge-AU holen
Spätestens am letzten Tag der alten AU zum Arzt.
Elektronische AU (eAU)
- Seit 2023: Arbeitgeber holt AU digital bei der Krankenkasse ab
- Sie müssen keine Papier-AU mehr abgeben
- Aber: Trotzdem Arbeitgeber informieren!
- Tipp: Selbst nachfragen ob AU angekommen ist
Wie lange bekomme ich Geld?
Woche 1-6: Lohnfortzahlung
Voller Lohn vom Arbeitgeber (wenn Sie mind. 4 Wochen dort arbeiten)
Ab Woche 7: Krankengeld
Ca. 70% vom Brutto, max. 90% vom Netto. Von der Krankenkasse.
Maximum: 78 Wochen
Für die gleiche Krankheit innerhalb von 3 Jahren.
Was Sie NICHT müssen
- • Dem Arbeitgeber sagen, was Sie haben
- • Im Bett bleiben (außer der Arzt sagt es)
- • Zuhause bleiben (Einkaufen, Spazieren erlaubt)
- • Ans Telefon gehen wenn der Chef anruft
Vorsicht: Das kann Probleme machen
- • Zu spät melden: Abmahnung möglich
- • Party machen: Wenn es die Genesung verzögert
- • Arbeiten gehen: Trotz Krankschreibung woanders arbeiten
- • Urlaub machen: Ohne Genehmigung vom Arzt