Brief von der Krankenkasse - Was bedeutet das?

Schreiben von der Krankenkasse können verwirrend sein. Wir erklären die häufigsten Briefe und was Sie tun müssen.

Die häufigsten Schreiben

Beitragserhöhung / Zusatzbeitrag

Die Krankenkasse will mehr Geld

Was bedeutet das?

Ihre Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag. Das ist der Teil, den jede Kasse selbst festlegt - zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6%.

Ihr Sonderkündigungsrecht:

Bei einer Erhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können bis zum Ende des Monats kündigen, in dem die Erhöhung gilt, und zu einer günstigeren Kasse wechseln.

Tipp:

Vergleichen Sie die Zusatzbeiträge! Manche Kassen sind deutlich günstiger. Der Wechsel ist einfach - die neue Kasse kümmert sich um alles.

Leistung abgelehnt

Die Kasse zahlt nicht

Häufige Ablehnungen:

  • Bestimmte Medikamente
  • Hilfsmittel (Rollstuhl, Hörgerät etc.)
  • Reha-Maßnahmen oder Kuren
  • Bestimmte Therapien
  • Krankengeld

Wichtig: Widerspruch möglich!

Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen! Viele Ablehnungen werden nach Widerspruch doch noch genehmigt.

So legen Sie Widerspruch ein

Schritt für Schritt

1

Schreiben Sie "Widerspruch" und Ihr Aktenzeichen (steht im Ablehnungsbescheid)

2

Erklären Sie, warum Sie die Leistung brauchen

3

Fügen Sie ein ärztliches Attest bei, wenn möglich

4

Schicken Sie den Widerspruch an die Adresse im Bescheid

Tipp: Die Patientenberatung (0800 011 77 22) hilft kostenlos beim Widerspruch!

Bonusprogramm

Geld zurück für gesundes Verhalten

Was ist das?

Viele Krankenkassen belohnen gesundes Verhalten mit Geld oder Prämien. Zum Beispiel für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder Sportkurse.

So bekommen Sie den Bonus:

  • • Melden Sie sich beim Bonusprogramm Ihrer Kasse an
  • • Sammeln Sie Nachweise (Stempel vom Arzt, Bescheinigungen)
  • • Reichen Sie die Nachweise bei der Kasse ein
  • • Bonus wird überwiesen oder als Prämie ausgezahlt

Krankengeld

Wenn Sie lange krank sind

Was ist das?

Wenn Sie länger als 6 Wochen krank sind, zahlt nicht mehr Ihr Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse. Das nennt sich Krankengeld.

Wie viel bekommen Sie?

Ca. 70% Ihres Bruttogehalts, maximal 90% des Nettos. Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen gezahlt.

Wichtig:

  • • Krankmeldung rechtzeitig bei der Kasse einreichen!
  • • Lückenlose Krankmeldung ist wichtig
  • • Sprechen Sie frühzeitig über Wiedereingliederung

Zuzahlungsbefreiung

Nicht mehr zuzahlen müssen

Was ist das?

Normalerweise müssen Sie bei Medikamenten, Krankenhausaufenthalten etc. zuzahlen. Aber es gibt eine Grenze: 2% Ihres Jahreseinkommens(bei chronisch Kranken nur 1%).

So bekommen Sie die Befreiung:

  • • Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege (Quittungen)
  • • Wenn Sie die Grenze erreicht haben: Antrag bei der Kasse
  • • Sie bekommen eine Befreiungskarte für den Rest des Jahres

Wichtige Fristen

  • Widerspruch: 1 Monat nach dem Bescheid
  • Sonderkündigung: Bis Ende des Monats der Erhöhung
  • Krankmeldung: Spätestens am 4. Tag beim Arbeitgeber und Kasse

Kostenlose Hilfe

Patientenberatung

Unabhängige Beratung zu allen Gesundheitsfragen

0800 011 77 22 (kostenlos)

Sozialverband VdK

Hilft bei Widersprüchen und Klagen

vdk.de

Sie verstehen das Schreiben nicht?

Schicken Sie uns den Brief per E-Mail. Wir erklären Ihnen, was die Krankenkasse will und was Sie tun sollten.

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