Datenschutz-Auskunft
Sie haben das Recht zu erfahren, welche Daten Unternehmen über Sie speichern.
Ihr Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- • Kostenlos: Die Auskunft darf nichts kosten
- • Frist 1 Monat: Das Unternehmen muss innerhalb eines Monats antworten
- • Vollständig: Sie müssen ALLE gespeicherten Daten erhalten
Das erfahren Sie:
- Welche Daten über Sie gespeichert sind
- Woher die Daten stammen
- Zu welchem Zweck sie verwendet werden
- An wen die Daten weitergegeben wurden
- Wie lange die Daten gespeichert werden
Musterbrief für Datenschutz-Auskunft
An: [E-Mail des Unternehmens, oft datenschutz@...]
Betreff: Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO über alle bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten zu meiner Person.
Meine Daten zur Identifikation:
Name: [Ihr vollständiger Name]
E-Mail: [Ihre E-Mail-Adresse]
Kundennummer (falls vorhanden): [Nummer]
Bitte teilen Sie mir insbesondere mit:
- Welche Daten über mich gespeichert sind
- Die Herkunft der Daten
- Den Zweck der Verarbeitung
- Die Empfänger meiner Daten
- Die geplante Speicherdauer
Ich bitte um Beantwortung innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Wo finde ich die richtige E-Mail-Adresse?
- • Im Impressum: Webseite ganz unten → Impressum
- • In der Datenschutzerklärung: Dort steht der Datenschutzbeauftragte
- • Typische Adressen: datenschutz@..., privacy@..., dsgvo@...
- • Google suchen: "[Firmenname] Datenschutz E-Mail"
Wenn das Unternehmen nicht antwortet
- • Nach 1 Monat nachfragen: Erneut schreiben mit Fristsetzung
- • Beschwerde einreichen: Bei der Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes
- • Bußgelder drohen: Unternehmen können bei Verstößen bestraft werden