Bußgeldbescheid erhalten
Was Sie jetzt tun können und müssen.
Wichtige Frist!
14 Tage haben Sie Zeit für einen Einspruch. Danach wird der Bescheid rechtskräftig!
Was steht im Bußgeldbescheid?
- Tatvorwurf: Was Ihnen vorgeworfen wird
- Tatort und -zeit: Wo und wann der Verstoß war
- Bußgeld: Wie viel Sie zahlen sollen
- Punkte: Ob Punkte in Flensburg drohen
- Fahrverbot: Ob ein Fahrverbot verhängt wird
- Beweismittel: Z.B. Blitzerfoto
Ihre Möglichkeiten
Option 1: Zahlen
Wenn der Vorwurf stimmt, ist Zahlen oft die schnellste Lösung. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ist die Sache erledigt.
Option 2: Einspruch einlegen
Wenn Sie den Vorwurf bestreiten oder Fehler im Bescheid vermuten. Innerhalb von 14 Tagen schriftlich!
Option 3: Anwalt einschalten
Bei hohem Bußgeld, Punkten oder Fahrverbot. Anwalt prüft Erfolgsaussichten.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
- Nicht Sie gefahren: Sie waren nicht der Fahrer
- Foto unscharf: Person nicht erkennbar
- Messfehler: Blitzer nicht geeicht, falsch aufgestellt
- Falsche Daten: Ort, Zeit oder Geschwindigkeit falsch
- Verjährung: Länger als 3 Monate seit dem Verstoß
Einspruch einlegen - So geht's
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Datum]
[Bußgeldbehörde - steht im Bescheid]
[Adresse]
Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Aktenzeichen: [steht im Bescheid]
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [Nummer] lege ich hiermit fristgerecht Einspruch ein.
Begründung: [Ihre Gründe - z.B. "Ich war zum Tatzeitpunkt nicht der Fahrer des Fahrzeugs."]
Ich bitte um Akteneinsicht.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Typische Bußgelder
Handy am Steuer: 100€, 1 Punkt
Rote Ampel: ab 90€, 1 Punkt
20 km/h zu schnell (innerorts): 70€
30 km/h zu schnell (innerorts): 180€, 1 Punkt
Parken auf Gehweg: 55€
Abstand nicht eingehalten: ab 25€
Wichtig zu wissen
- • Anhörungsbogen ≠ Bußgeldbescheid: Anhörungsbogen ist nur eine Vorstufe
- • Schweigen erlaubt: Sie müssen sich nicht selbst belasten
- • Fahrzeughalter: Nicht automatisch auch der Fahrer
- • Rechtsschutz: Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung zahlt