Rundfunkbeitrag Befreiung
Wer muss den Rundfunkbeitrag nicht oder nur teilweise zahlen?
Das Wichtigste
- • Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36€ pro Monat
- • Wird pro Wohnung erhoben (nicht pro Person)
- • Viele Menschen können sich befreien lassen!
Wer kann sich befreien lassen?
Komplett befreit werden können:
- Empfänger von Bürgergeld (früher Hartz IV)
- Sozialhilfe-Empfänger (SGB XII)
- Grundsicherung im Alter
- BAföG-Empfänger
- Asylbewerberleistungen
- Taubblinde Menschen
- Pflegeheim-Bewohner (mit Sozialhilfe)
Wer zahlt nur ein Drittel?
Ermäßigt auf 6,12€/Monat für:
- Blinde/Sehbehinderte (Merkzeichen RF)
- Gehörlose/Hörgeschädigte (Merkzeichen RF)
- Schwerbehinderte mit Merkzeichen RF
Merkzeichen RF = Befreiung von Rundfunkgebühren (im Schwerbehindertenausweis)
So beantragen Sie die Befreiung
1
Nachweis besorgen
Aktueller Bescheid von Jobcenter, Sozialamt oder Amt für BAföG
2
Antrag ausfüllen
Online unter rundfunkbeitrag.de oder schriftlich
3
Nachweis beilegen
Kopie des Bescheids mitschicken (nicht das Original!)
4
Abschicken
Per Post an den Beitragsservice oder online hochladen
Wichtig zu wissen
- • Rückwirkend: Befreiung gilt nur ab Antragsmonat!
- • Befristet: Gilt nur so lange wie Ihr Bescheid (dann neu beantragen)
- • Nicht automatisch: Sie müssen selbst den Antrag stellen
- • Wohngemeinschaft: Einer ist befreit = alle sind befreit
Was wenn ich Schulden habe?
- • Rückstände: Können in Raten gezahlt werden
- • Mahnungen: Ernst nehmen! Es können Vollstreckungskosten kommen
- • Härtefall: Bei besonderen Umständen Erlass beantragen
- • Schuldnerberatung: Kann helfen bei großen Rückständen
Kontakt Beitragsservice
- Online: www.rundfunkbeitrag.de
- Telefon: 01806 999 555 10
- Post: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln