Rundfunkbeitrag Befreiung

Wer muss den Rundfunkbeitrag nicht oder nur teilweise zahlen?

Das Wichtigste

  • • Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36€ pro Monat
  • • Wird pro Wohnung erhoben (nicht pro Person)
  • • Viele Menschen können sich befreien lassen!

Wer kann sich befreien lassen?

Komplett befreit werden können:

  • Empfänger von Bürgergeld (früher Hartz IV)
  • Sozialhilfe-Empfänger (SGB XII)
  • Grundsicherung im Alter
  • BAföG-Empfänger
  • Asylbewerberleistungen
  • Taubblinde Menschen
  • Pflegeheim-Bewohner (mit Sozialhilfe)

Wer zahlt nur ein Drittel?

Ermäßigt auf 6,12€/Monat für:

  • Blinde/Sehbehinderte (Merkzeichen RF)
  • Gehörlose/Hörgeschädigte (Merkzeichen RF)
  • Schwerbehinderte mit Merkzeichen RF

Merkzeichen RF = Befreiung von Rundfunkgebühren (im Schwerbehindertenausweis)

So beantragen Sie die Befreiung

1

Nachweis besorgen

Aktueller Bescheid von Jobcenter, Sozialamt oder Amt für BAföG

2

Antrag ausfüllen

Online unter rundfunkbeitrag.de oder schriftlich

3

Nachweis beilegen

Kopie des Bescheids mitschicken (nicht das Original!)

4

Abschicken

Per Post an den Beitragsservice oder online hochladen

Wichtig zu wissen

  • Rückwirkend: Befreiung gilt nur ab Antragsmonat!
  • Befristet: Gilt nur so lange wie Ihr Bescheid (dann neu beantragen)
  • Nicht automatisch: Sie müssen selbst den Antrag stellen
  • Wohngemeinschaft: Einer ist befreit = alle sind befreit

Was wenn ich Schulden habe?

  • Rückstände: Können in Raten gezahlt werden
  • Mahnungen: Ernst nehmen! Es können Vollstreckungskosten kommen
  • Härtefall: Bei besonderen Umständen Erlass beantragen
  • Schuldnerberatung: Kann helfen bei großen Rückständen

Kontakt Beitragsservice

  • Online: www.rundfunkbeitrag.de
  • Telefon: 01806 999 555 10
  • Post: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln

Fragen zum Rundfunkbeitrag?

Wir helfen Ihnen beim Antrag auf Befreiung.

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