Privatinsolvenz
Der Weg zur Restschuldbefreiung - nach 3 Jahren schuldenfrei.
Das Wichtigste in Kürze
- • Dauer: 3 Jahre (seit 2020 verkürzt)
- • Danach: Alle Schulden sind weg (Restschuldbefreiung)
- • Voraussetzung: Außergerichtliche Einigung ist gescheitert
Der Ablauf
1
Außergerichtlicher Einigungsversuch
Mit Schuldnerberatung einen Plan für alle Gläubiger erstellen
2
Insolvenzantrag beim Gericht
Mit Bescheinigung der Schuldnerberatung über gescheiterte Einigung
3
Eröffnung des Verfahrens
Insolvenzverwalter wird bestellt, prüft Vermögen
4
Wohlverhaltensperiode (3 Jahre)
Pfändbares Einkommen wird abgeführt, Pflichten einhalten
5
Restschuldbefreiung
Alle restlichen Schulden werden erlassen - Neuanfang!
Ihre Pflichten während der 3 Jahre
- Arbeit suchen oder arbeiten (zumutbare Tätigkeit)
- Pfändbares Einkommen abgeben
- Erbschaften zur Hälfte abgeben
- Wohnortwechsel und Jobwechsel melden
- Keine neuen Schulden machen
- Auskunft geben wenn gefragt
Was passiert mit meinem Geld?
Pfändungsfreigrenzen (2024)
- • Alleinstehend: ca. 1.400€ netto bleiben Ihnen
- • Mit Unterhaltspflicht: mehr (je nach Anzahl)
- • P-Konto schützt Geld auf dem Konto
Was wird verwertet?
- • Vermögen über dem Freibetrag
- • Wertvoller Besitz (Auto über 7.500€, Schmuck...)
- • Nicht: Normale Möbel, Arbeitsgeräte, Kleidung
Wann wird Restschuldbefreiung verweigert?
- • Pflichten während der Insolvenz verletzt
- • Straftaten (Betrug, Unterhaltspflichtverletzung)
- • Falsche Angaben gemacht
- • Vermögen versteckt
- • Schulden durch vorsätzlich unerlaubte Handlung
Das sollten Sie wissen
- • Schufa-Eintrag: 3 Jahre nach Ende der Insolvenz gelöscht
- • Kosten: Ca. 2.000-3.000€ - kann gestundet werden
- • Arbeitgeber: Erfährt davon wenn Lohn gepfändet wird
- • Selbstständige: Können auch Privatinsolvenz beantragen
Erster Schritt: Schuldnerberatung
Die Schuldnerberatung ist Pflicht! Sie stellt die Bescheinigung für das Gericht aus.
Kostenlose Beratungsstellen:
Caritas, Diakonie, AWO, Verbraucherzentrale, kommunale Stellen