Privatinsolvenz

Der Weg zur Restschuldbefreiung - nach 3 Jahren schuldenfrei.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dauer: 3 Jahre (seit 2020 verkürzt)
  • Danach: Alle Schulden sind weg (Restschuldbefreiung)
  • Voraussetzung: Außergerichtliche Einigung ist gescheitert

Der Ablauf

1

Außergerichtlicher Einigungsversuch

Mit Schuldnerberatung einen Plan für alle Gläubiger erstellen

2

Insolvenzantrag beim Gericht

Mit Bescheinigung der Schuldnerberatung über gescheiterte Einigung

3

Eröffnung des Verfahrens

Insolvenzverwalter wird bestellt, prüft Vermögen

4

Wohlverhaltensperiode (3 Jahre)

Pfändbares Einkommen wird abgeführt, Pflichten einhalten

5

Restschuldbefreiung

Alle restlichen Schulden werden erlassen - Neuanfang!

Ihre Pflichten während der 3 Jahre

  • Arbeit suchen oder arbeiten (zumutbare Tätigkeit)
  • Pfändbares Einkommen abgeben
  • Erbschaften zur Hälfte abgeben
  • Wohnortwechsel und Jobwechsel melden
  • Keine neuen Schulden machen
  • Auskunft geben wenn gefragt

Was passiert mit meinem Geld?

Pfändungsfreigrenzen (2024)

  • • Alleinstehend: ca. 1.400€ netto bleiben Ihnen
  • • Mit Unterhaltspflicht: mehr (je nach Anzahl)
  • • P-Konto schützt Geld auf dem Konto

Was wird verwertet?

  • • Vermögen über dem Freibetrag
  • • Wertvoller Besitz (Auto über 7.500€, Schmuck...)
  • • Nicht: Normale Möbel, Arbeitsgeräte, Kleidung

Wann wird Restschuldbefreiung verweigert?

  • • Pflichten während der Insolvenz verletzt
  • • Straftaten (Betrug, Unterhaltspflichtverletzung)
  • • Falsche Angaben gemacht
  • • Vermögen versteckt
  • • Schulden durch vorsätzlich unerlaubte Handlung

Das sollten Sie wissen

  • Schufa-Eintrag: 3 Jahre nach Ende der Insolvenz gelöscht
  • Kosten: Ca. 2.000-3.000€ - kann gestundet werden
  • Arbeitgeber: Erfährt davon wenn Lohn gepfändet wird
  • Selbstständige: Können auch Privatinsolvenz beantragen

Erster Schritt: Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung ist Pflicht! Sie stellt die Bescheinigung für das Gericht aus.

Kostenlose Beratungsstellen:

Caritas, Diakonie, AWO, Verbraucherzentrale, kommunale Stellen

Fragen zur Privatinsolvenz?

Wir erklären Ihnen den Ablauf.

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