Nebenjob und Steuern

Was Sie bei Zweitjob und Nebenverdienst beachten müssen.

Minijob = steuerfrei!

Ein Minijob (bis 538€/Monat) neben dem Hauptjob ist komplett steuerfrei. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale.

Die verschiedenen Nebenjob-Arten

Minijob (bis 538€)

  • • Steuerfrei für Sie
  • • Keine Sozialabgaben (außer Rentenversicherung, aber befreibar)
  • • Neben Hauptjob: Ein Minijob erlaubt

Midijob (538,01€ - 2.000€)

  • • Reduzierte Sozialabgaben
  • • Steuern je nach Steuerklasse
  • • Als Nebenjob: Steuerklasse 6 (hohe Abzüge!)

Regulärer Zweitjob (über 538€)

  • • Steuerklasse 6 = höchste Abzüge
  • • Volle Sozialabgaben
  • • Oft Nachzahlung bei Steuererklärung

Steuerklasse 6 - Was bedeutet das?

  • Bei jedem Zweitjob über 538€ automatisch
  • Höchster Steuerabzug (kein Grundfreibetrag)
  • Ca. 30-40% Abzug vom Brutto
  • Aber: Bei Steuererklärung wird alles zusammengerechnet
  • Oft Rückzahlung möglich!

Mehrere Minijobs?

Achtung: Alle Minijobs werden zusammengerechnet!

  • • Neben Hauptjob: Nur EIN Minijob steuerfrei
  • • Jeder weitere Minijob wird zum Hauptjob addiert
  • • Ohne Hauptjob: Mehrere Minijobs bis 538€ gesamt

Das müssen Sie beachten

  • Hauptarbeitgeber fragen: Nebenjob erlaubt?
  • Arbeitszeit: Nicht mehr als 48h/Woche insgesamt
  • Konkurrenz: Nicht beim Konkurrenten arbeiten
  • Finanzamt: Einkünfte angeben (Steuererklärung)

Selbstständiger Nebenjob

  • Gewinn unter 410€/Jahr: steuerfrei
  • Darüber: In Steuererklärung angeben (Anlage S)
  • Gewerbe anmelden wenn regelmäßig
  • Kleinunternehmerregelung nutzen (bis 22.000€ Umsatz keine USt)

Fragen zu Nebenjob-Steuern?

Wir helfen Ihnen, den Durchblick zu behalten.

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