Nebenjob und Steuern
Was Sie bei Zweitjob und Nebenverdienst beachten müssen.
Minijob = steuerfrei!
Ein Minijob (bis 538€/Monat) neben dem Hauptjob ist komplett steuerfrei. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale.
Die verschiedenen Nebenjob-Arten
Minijob (bis 538€)
- • Steuerfrei für Sie
- • Keine Sozialabgaben (außer Rentenversicherung, aber befreibar)
- • Neben Hauptjob: Ein Minijob erlaubt
Midijob (538,01€ - 2.000€)
- • Reduzierte Sozialabgaben
- • Steuern je nach Steuerklasse
- • Als Nebenjob: Steuerklasse 6 (hohe Abzüge!)
Regulärer Zweitjob (über 538€)
- • Steuerklasse 6 = höchste Abzüge
- • Volle Sozialabgaben
- • Oft Nachzahlung bei Steuererklärung
Steuerklasse 6 - Was bedeutet das?
- Bei jedem Zweitjob über 538€ automatisch
- Höchster Steuerabzug (kein Grundfreibetrag)
- Ca. 30-40% Abzug vom Brutto
- Aber: Bei Steuererklärung wird alles zusammengerechnet
- Oft Rückzahlung möglich!
Mehrere Minijobs?
Achtung: Alle Minijobs werden zusammengerechnet!
- • Neben Hauptjob: Nur EIN Minijob steuerfrei
- • Jeder weitere Minijob wird zum Hauptjob addiert
- • Ohne Hauptjob: Mehrere Minijobs bis 538€ gesamt
Das müssen Sie beachten
- • Hauptarbeitgeber fragen: Nebenjob erlaubt?
- • Arbeitszeit: Nicht mehr als 48h/Woche insgesamt
- • Konkurrenz: Nicht beim Konkurrenten arbeiten
- • Finanzamt: Einkünfte angeben (Steuererklärung)
Selbstständiger Nebenjob
- Gewinn unter 410€/Jahr: steuerfrei
- Darüber: In Steuererklärung angeben (Anlage S)
- Gewerbe anmelden wenn regelmäßig
- Kleinunternehmerregelung nutzen (bis 22.000€ Umsatz keine USt)