Mutterschutz - Ihre Rechte
Schutz für Schwangere und junge Mütter am Arbeitsplatz.
Mutterschutzfristen
6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin: Arbeitsverbot (freiwillig)
8 Wochen nach der Geburt: Absolutes Arbeitsverbot
12 Wochen nach der Geburt bei Frühgeburt oder Mehrlingen
Kündigungsschutz
- Kündigungsverbot ab Beginn der Schwangerschaft
- Bis 4 Monate nach der Entbindung
- Gilt auch in der Probezeit!
- Arbeitgeber muss Schwangerschaft kennen
Was steht mir zu?
Mutterschaftsgeld
Von der Krankenkasse: Bis 13€ pro Tag
Vom Arbeitgeber: Aufstockung auf volles Nettogehalt
Freistellung für Arzttermine
Vorsorgeuntersuchungen während der Arbeitszeit - ohne Lohnabzug
Arbeitsplatzschutz
Keine gefährliche Arbeit, keine Nachtschichten, keine schwere körperliche Arbeit
Was muss ich tun?
1
Arbeitgeber informieren
Sobald Sie die Schwangerschaft wissen. Ärztliche Bescheinigung vorlegen.
2
Mutterschaftsgeld beantragen
Bei der Krankenkasse - 7 Wochen vor dem Geburtstermin
3
Elternzeit planen
7 Wochen vor gewünschtem Beginn beim Arbeitgeber anmelden
Wichtig zu wissen
- • Beschäftigungsverbot: Arzt kann Sie bei Gefährdung freistellen - volles Gehalt!
- • Stillzeit: 2x 30 Min oder 1x 1 Stunde pro Tag zum Stillen
- • Urlaubsanspruch: Bleibt während Mutterschutz erhalten
- • Minijob: Auch Minijobberinnen haben Mutterschutz!