Mutterschutz - Ihre Rechte

Schutz für Schwangere und junge Mütter am Arbeitsplatz.

Mutterschutzfristen

6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin: Arbeitsverbot (freiwillig)

8 Wochen nach der Geburt: Absolutes Arbeitsverbot

12 Wochen nach der Geburt bei Frühgeburt oder Mehrlingen

Kündigungsschutz

  • Kündigungsverbot ab Beginn der Schwangerschaft
  • Bis 4 Monate nach der Entbindung
  • Gilt auch in der Probezeit!
  • Arbeitgeber muss Schwangerschaft kennen

Was steht mir zu?

Mutterschaftsgeld

Von der Krankenkasse: Bis 13€ pro Tag
Vom Arbeitgeber: Aufstockung auf volles Nettogehalt

Freistellung für Arzttermine

Vorsorgeuntersuchungen während der Arbeitszeit - ohne Lohnabzug

Arbeitsplatzschutz

Keine gefährliche Arbeit, keine Nachtschichten, keine schwere körperliche Arbeit

Was muss ich tun?

1

Arbeitgeber informieren

Sobald Sie die Schwangerschaft wissen. Ärztliche Bescheinigung vorlegen.

2

Mutterschaftsgeld beantragen

Bei der Krankenkasse - 7 Wochen vor dem Geburtstermin

3

Elternzeit planen

7 Wochen vor gewünschtem Beginn beim Arbeitgeber anmelden

Wichtig zu wissen

  • Beschäftigungsverbot: Arzt kann Sie bei Gefährdung freistellen - volles Gehalt!
  • Stillzeit: 2x 30 Min oder 1x 1 Stunde pro Tag zum Stillen
  • Urlaubsanspruch: Bleibt während Mutterschutz erhalten
  • Minijob: Auch Minijobberinnen haben Mutterschutz!

Fragen zum Mutterschutz?

Wir erklären Ihnen Ihre Rechte.

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